Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von mobilen Saunen und dazugehörigem Zubehör, die zwischen der Tom Wiegand & Amir Hossein Valibeygi GbR, vertreten durch die Gesellschafter Amir Hossein Valibeygi und Tom Wiegand, Hasbruchstraße 16, 27777 Ganderkesee (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Website www.sauna-2-go.de geschlossen werden.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 2 Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

(1) Die Darstellung der mobilen Saunen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

(2) Durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ (oder eine entsprechende Beschriftung) gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages über die ausgewählte Sauna für den angegebenen Zeitraum ab.

(3) Der Vertrag kommt sofort zustande, indem der Mieter den Buchungsprozess durch die Durchführung der Online-Direktzahlung (z.B. PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung) erfolgreich abschließt und der Vermieter die Buchung per E-Mail bestätigt.

(4) Der Mietpreis ist im Voraus im Rahmen des Online-Buchungsprozesses vollständig zu entrichten.

§ 3 Kaution

(1) Der Mieter ist verpflichtet, vor oder spätestens bei Übergabe der mobilen Sauna eine Kaution in Höhe von 200,00 € in Bar bei den Vermietern zu hinterlegen. Über die Hinterlegung der Kaution erhält der Mieter eine Quittung. Die Rückzahlung wird ebenfalls dokumentiert.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution nach Rückgabe der Sauna einzubehalten, um etwaige Ansprüche wegen Beschädigungen, unvollständigem Zubehör, übermäßiger Verschmutzung oder verspäteter Rückgabe zu verrechnen.

(3) Sofern die Sauna ordnungsgemäß, sauber und unbeschädigt zurückgegeben wird, erstattet der Vermieter die Kaution innerhalb von 3 Werktagen nach der Rückgabe der Sauna zurück. Es wird eine Quittung ausgestellt.

§ 4 Übergabe & Lieferbedingungen, Mietzeit, verspätete Rückgabe und Protokoll

(1) Die Mietzeit ist verbindlich vereinbart. Eine Verlängerung bedarf der ausdrücklichen Textform durch den Vermieter.

(2) Die Übergabe und Rückgabe erfolgen zu den bei Bezahlung festgelegten vereinbarten Zeiten. Die Sauna wird vom Vermieter angeliefert und abgeholt.

(3) Die Übergabe und Abholung der Sauna erfolgt bis zum Bordstein der vereinbarten Lieferadresse. Die Lieferadresse muss mit einem PKW befahrbar sein und eine Fahrbahnbreite von 2,50 m sowie eine Fahrhöhe von 3,40 m durchgehend sicherstellen. Kann die Sauna aufgrund vom Mieter zu vertretender ungeeigneter Zufahrts-, Platz- oder Aufstellverhältnisse nicht geliefert oder aufgestellt werden, bleibt der vereinbarte Mietpreis geschuldet. Bereits geleistete Liefer- oder Fahrtkosten werden nicht erstattet. Der Aufstellort muss tragfähig und mit einem PKW und Anhänger befahrbar sein.

(4) Der Mieter muss bei der Übergabe und Abholung vor Ort sein und hat sich bei der Übergabe durch Vorlage eines gültigen Personalausweises auszuweisen.

(5) Bei Übergabe und Rückgabe wird ein Protokoll mit Fotodokumentation erstellt.

(6) Gibt der Mieter die Sauna nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereit, kann der Vermieter für jeden weiteren angefangenen Miettag die vereinbarte Tagesmiete verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere aufgrund nachfolgender Vermietungen oder tatsächlich entstandener zusätzlicher Kosten, bleiben unberührt.

(7) Sollte der Vermieter durch unvorhergesehene Zwischenfälle verhindert sein, die Sauna zum vereinbarten Zielpunkt abzuliefern, wird dem Mieter der vollständige Mietpreis oder auf Wunsch ein Gutschein in Höhe der geleisteten Zahlung erstattet.

§ 5 Pflichten des Mieters, Nutzungsregeln und Sicherheit

(1) Aufstellort: Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass der Aufstellort für die mobile Sauna geeignet, eben, tragfähig und feuerfest ist. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass am Aufstellort keine öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Verbote verletzt werden.

(2) Betrieb der Sauna: Die Sauna darf nur sachgemäß und gemäß der ausgehändigten Betriebsanleitung genutzt werden. Insbesondere gilt:

  • Es dürfen ausschließlich die vom Vermieter freigegebenen Aufgussmittel und Holzarten verwendet werden. Die Verwendung von reinem Alkohol, Benzin oder ungeeigneten Essenzen ist wegen der Explosions- und Brandgefahr strengstens verboten.
  • In der gesamten Sauna gilt ein striktes Rauch-, Ess- und Trinkverbot.
  • Die Sauna darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  • Der Ofen darf während des Betriebs niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
  • Eine Untervermietung oder unentgeltliche Überlassung der Sauna an unbefugte Dritte ist untersagt.
  • Die Sauna darf während des Mietvorgangs nur auf Privatgelände abgestellt, genutzt und bewegt werden.

§ 6 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet für Schäden und Verluste, die während der Mietzeit durch ihn, von ihm eingelassene Personen oder sonstige ihm zuzurechnende Dritte vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung, nicht bestimmungsgemäßer Nutzung, Missachtung der Betriebsanleitung sowie für Brand- und Hitzeschäden, soweit diese auf ein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind.

(2) Der Mieter hat Schäden, Mängel und sonstige Störungen der Sauna oder des Zubehörs dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen. Unterlässt der Mieter die erforderliche Mitteilung schuldhaft, haftet er für den daraus entstehenden zusätzlichen Schaden.

(3) Zum Mietgegenstand gehören neben der Sauna und dem Anhänger sämtliche bei Übergabe vorhandenen Zubehörteile und Ausstattungsgegenstände, die in „§ 8 Inventar und Zubehör“ aufgeführt sind. Für verlorene oder beschädigte Zubehörteile kann der Vermieter die zur Wiederherstellung erforderlichen und angemessenen Kosten verlangen. Bei beschädigten Gegenständen wird der tatsächliche Minderwert bzw. der erforderliche Reparaturaufwand berücksichtigt.

§ 7 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) wird ausgeschlossen.

§ 8 Gesundheit und Nutzung

(1) Bei ungewöhnlicher Rauchentwicklung, Brandgeruch oder sonstigen sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten ist der Betrieb des Ofens unverzüglich einzustellen und der Vermieter zu informieren.

(2) Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Fieber, akuten Erkrankungen oder Schwangerschaft sollten vor der Nutzung ärztlichen Rat einholen.

(3) Bei Beschwerden während der Nutzung ist die Sauna unverzüglich zu verlassen und gegebenenfalls medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

(4) Die Nutzung der Sauna unter Drogeneinfluss ist verboten.

(5) Minderjährige dürfen die Sauna nur unter unmittelbarer Aufsicht einer geeigneten volljährigen Person benutzen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden Sicherheitsvorgaben auch von minderjährigen Nutzern eingehalten werden.

§ 9 Inventar und Zubehör

(1) Nach dem Mietende müssen alle aufgeführten Gegenstände wie erhalten wieder zurückgegeben werden. Für während der Mietzeit entstandene Schäden kommt der Mieter auf. (Siehe § 6 Haftung des Mieters)

Die Auflistung der Ausstattungsgegenstände lautet wie folgt:

  • Handtücher
  • Sauna-Schüssel + Kelle + Aufgussbehältnis
  • Brennholzkiste
  • Bodenmatte
  • Sauna-Uhr & Thermometer
  • Saunalampe & Fernbedienung
  • Treppe
  • Feuerlöscher
  • Aufgüsse samt Aufgussflaschen

(2) Verbrauchsmaterialien wie Brennholz und Aufgussmittel können zusätzlich erworben werden. Mit dem Kauf gehen diese in das Eigentum des Kunden über und müssen nicht zurückgegeben werden.

§ 10 Reinigung der Sauna

(1) Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung (z.B. Erbrochenes, Essensreste, Tierhaare, Fäkalien, Glasbruch etc.) kann dem Mieter ein zusätzlicher Reinigungsaufwand nach tatsächlichem Arbeitsaufwand berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich erforderlichen Reinigungsaufwand zu einem Stundensatz von 40,00 €. Abgerechnet wird minutengenau.

§ 11 Stornobedingungen (Rücktritt durch den Mieter)

Sollte der Mieter von einer verbindlichen Buchung zurücktreten (Stornierung), stehen dem Vermieter folgende pauschale Stornierungsgebühren als Aufwendungsersatz zu:

  • Bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: kostenlose Stornierung.
  • Ab 13 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises.
  • Ab 6 Tage bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 80 % des Gesamtmietpreises.
  • Weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabnahme: 100 % des Gesamtmietpreises.

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Vermieters der Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.